3 Documents en allemand sur Alain Solé

Site "Barricada"

Politische Gefangene in Frankreich

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Freiheit für die politischen Gefangenen aus der Bretagne!

In den Pariser Gefängnissen sitzen nach wie vor sechs Bretonen als politische Gefangene: Gael Roblin, Jerome Bouthier, Kristian Georgeault, Paskal Laize, Stefan Philippe und Alain Sole. Für Alain Sole begann vor kurzem das fünfte Jahr Untersuchungshaft - das heisst er sitzt unter Sonderhaftbedingungen im Gefängnis ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren in Aussicht. Vier weitere Gefangene befinden sich seit dreieinhalb Jahren in Haft, bei dem „jüngsten“ Gefangenen sind es inzwischen zwei Jahre. Den Gefangenen werden die Mitgliedschaft in der ARB (Armee Revolutionnaire Bretonne), Beteiligung am Diebstahl von Sprengstoff sowie Mittäterschaft an 39 Attentaten seit 1993 vorgeworfen. Keiner der sechs bretonischen politischen Gefangenen ist bisher vor ein ordentliches Gericht gestellt worden - und trotz wiederholter einschlägiger Ankündigungen ist bisher kein Prozesstermin festgelegt. Frankreich kümmerte sich wenig um die Aufforderungen des europäischen Parlaments, des flämischen Parlaments, der Liga der Menschenrechte sowie von Amnesty International, die forderten, die Bretonen freizulassen. Unter dem Vorwand des „Kampfes gegen den Terrorismus“ plant der französische Staat vielmehr die Einrichtung eines Sondergerichtes für die Gefangenen, ohne öffentliche Jury, mit speziellen Richtern.

Freiheit für Alain Sole!

Insbesondere die Haftsituation von Alain Sole wurde vor kurzem von Amnesty International in ihrem alljährlichen Bericht angeprangert: Alain wurde am 4. Oktober 1999 verhaftet. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Er ist Diabetiker und erhielt in den ersten Monaten nach seiner Verhaftung nicht die notwendige Behandlung. Infolgedessen wurde er insulinabhängig. Nachdem er sich zusätzlich noch mit einem Virus infizierte, versuchte er sich am 24. März 2001 in der Haftanstalt Villepinte umzubringen. Es scheint, dass er als Notfallpatient vom Hospital in Nanterre nach Fresnes verlegt wurde, mit Durchblutungsstörungen im Bein. Amnesty International betonte, dass gemäß dem Artikel 5 (3) der europäischen Konvention der Menschenrechte jedeR Gefangene das Recht auf einen Prozess innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens hat. Die internationale Rechtsprechung sieht vor, dass die beschuldigten Personen freigelassen werden, wenn die Vorschrift einer angemessenen „Wartezeit“ (i.d.R. wird von zwei Jahren ausgegangen) nicht berücksichtigt werden kann.

Am 11. Oktober fand in Guingamp, im Herzen der Bretagne, eine Demonstration zur Unterstützung der Gefangenen statt. Aus dem Flugblatt der VeranstalterInnen: „Für uns, die wir „draußen“ sind, ist es nicht wichtig, ob die Gefangenen schuldig sind oder nicht. Wir stellen fest, dass Frankreich sechs Bretonen in seinen Pariser Knästen festhält und alles tut, um einen peinlichen Prozess hinauszuschieben. Selbst wenn einige der Taten zugegeben werden sollten, so muss doch geklärt werden, was Menschen dazu bringt, ihre Freiheit zu riskieren, um bewaffneten Widerstand zu leisten. (...) Es ist die Ungleichheit für die bretonische Bevölkerung, ihre Angelegenheiten selbst in die Hände zu nehmen, die politischen, sozioökonomischen, kulturellen Fragen selbst zu entscheiden. Der französische Staat, der sich demokratisch nennt, ist schneller, wenn es darum geht, einen ehemaligen Polizeipräfekten aus dem Gefängnis zu entlassen, der für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich ist (...) - als ein paar Bretonen freizulassen, oder auch nur abzuurteilen, von denen man einigen nicht viel mehr vorwirft, als Aktivisten für die Unabhängigkeit und den Sozialismus zu sein. (...) Wie kann sich Frankreich erlauben, anderen Ländern Ratschläge in Sachen Toleranz und Demokratie zu geben - während es sich selbst wie ein totalitäres Regime verhält und die Existenz politischer Gefangener leugnet? Warum braucht es eine spezielle Rechtsprechung für die Bretonen, die Korsen, die Basken, die Kurden, die revolutionären Kommunisten - wenn nicht aus politischen Gründen? Es ist mehr als dringend, nach vier Jahren der Ungesetzlichkeit, für die sofortige Freilassung der sechs bretonischen Geiseln zu kämpfen!“

Site "Onliner"

Vier Jahre ohne Anklage in Haft

Es ist kein Greuelstück aus den USA, auch keines aus einer Diktatur.

Das Stück wird in Frankreich aufgeführt. Der bretonischen militanten Separatisten zugerechnete Alain Solé sitz seit bereits 4 Jahren in Haft, ohne angeklagt worden zu sein. Er ist schwer krank (Diabetes, Herz), ein Faktor, dem in keiner Weise Rechnung getragen wird.

Erst ein Artikel in der Ouest France am 25.11.2003 rüttelte Frankreich und auch die Frankfurter Rundschau auf.

Ouest-France-Herausgeber Hutin verweist in seinem Beitrag auf die untragbaren Zustände in französischen Gefängnissen, die häufig baufällig und überbelegt seien. Das Engagement seines Blattes gegen die Verletzung von Menschenrechten weltweit verlange auch, so Hutin weiter, "auf das zu schauen, was bei uns passiert". Und
da sei Frankreich, "die Heimat der Menschenrechte, weit davon entfernt, fehlerlos zu sein".

Dies gelte für den Fall von Alain Solé, der, seit vier Jahren inhaftiert, vergeblich darauf warte, angeklagt zu werden. Der Publizist betonte, er wolle kein Urteil über die Vorwürfe fällen, die Solé zur Last gelegt werden, "gleich welcher Art sie auch sein mögen". "Der Mann muss vor Gericht gestellt werden", schrieb er, und weiter: "Die fortdauernde Haft ohne Anklage und ohne Urteil ist eine Verletzung des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention."

Frankfurter Rundschau 26.11.2003 (Kohl):
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/international/...
14-Tage-Archiv

Das Archiv der Ouest France ist leider kostenpflichtig
http://www.france-ouest.com/
 

Site "die kommenden"

In der Bretagne wurde eine Serie von Protestkundgebungen gegen die Behandlung bretonischer Nationalisten durch die französische Justiz abgehalten. Teilweise seit 4 Jahren sitzt eine Gruppe von 6 militanten Aktivisten der Unabhängigkeitsbewegungen in Untersuchungshaft – ohne auch nur angeklagt worden zu sein. Prominentester Fall ist Alain Solé, der dieser Tage sein fünftes Jahr im Knast ohne Anklageerhebung antritt. Mittlerweile wurde Frankreich in 60 Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, weil die Dauer der U-Haft und die staatliche Verfahrensverschleppung eindeutige Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellen.